Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Durch einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz der Marie-Durand-Schule vom 08.Februar 2012 gilt folgendes Verfahren:

  1. Kann ein Schüler / eine Schülerin nicht zur Schule kommen, so haben die Eltern / Erziehungsberechtigten dies bis spätestens 9 Uhr der Schule telefonisch oder per Email unter Angabe des Grunds mitzuteilen.
  2. Das Sekretariat veröffentlicht per Aushang im Lehrerzimmer bis zur 1.großen Pause die Liste der als abwesend gemeldeten Schülerinnen und Schüler.
  3. Am ersten Tag der Schulfähigkeit des Schülers / der Schülerin ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen; in begründeten Einzelfällen kann die Schule verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen ist.
  4. Erfolgt die Vorlage einer ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung nicht, so kann die Schule ein ärztliches, ggf. auch ein amtsärztliches Attest verlangen; die Kosten gehen zu Lasten der Eltern / Erziehungsberechtigten. Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, gilt die Zeit ab dem 3. Fehltag als unentschuldigt.
  5. Im Fall des Nichterscheinens eines Kindes informiert die Schule die Eltern über die Abwesenheit, damit diese ggf. Nachforschungen anstellen kann oder diese durch die Schule eingeleitet werden kann.
  6. Bei Beurlaubungen bleibt es bei dem bisherigen durch Rechtsverordnung geregelten Verfahren.