Cafeteria- und Mensabetrieb

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Lehrer der Marie-Durand-Schule & Sieburg Schule in Bad Karlshafen,

wir, die Firma Quellenhof Gastronomie Service, werden im 2. Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 die Bewirtschaftung der Mensa in der Marie-Durand-Schule in Bad Karlshafen übernehmen und freuen uns Ihnen, ab Februar 2018 mit unseren Leistungen zur Verfügung zu stehen.

Unser Verpflegungsangebot besteht aus zwei wechselnden Tagesgerichten, einem Nudel- und einem Salatbüffet sowie einem Dessert und einem Getränk ( Wasser ).
Gemäß unserer Richtlinie erwartet Ihr Kind / Ihre Schüler ein frisches, gesundes & leckeres Essensangebot welches sich nach den Richtlinien der deutschen Gesellschaft für Ernährung DGE richtet.

Alle unsere Essen werden in unserer Produktionsküche in Höxter Bruchhausen nach dem Cook & Chill Verfahren gekocht und anschließend zurückgekühlt. Die Speisen werden erst in der Mensa kurz vor Essensbeginn regeneriert. Durch dieses Verfahren halten wir möglichst viele Inhaltsstoffe in den Speisen.
Für Anregungen oder Wünsche an unser Essensangebot stehen Ihnen unsere Mensateams gern zur Verfügung. Weitere Informationen sowie aktuelle Speisepläne erhalten Sie auf unserer Homepage:

www.Quellenhof-Gastro.de

Da wir mit frischen Zutaten kochen, benötigen wir eine gewisse Planungssicherheit. Um eine umständliche Essensvorbestellung, ggf. Abbestellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit und Einzelabrechnungen der Essen zu vermeiden, nutzen wir ein ABO System, welches sich in der Praxis bewährt hat – die Mensa Flatrate.

Die Mensaflatrate sieht wie folgt aus:

  • Abschluss einer Vereinbarung für ein Schulhalbjahr
  • Festlegung der Tage, an denen gegessen werden soll
  • Flatrate Tarifauswahl :

Anzahl der Essen / je Teilnehmer: Entgelt pro Monat

1 Essen wöchentlich: 10,90 €*

2 Essen wöchentlich: 21,80 €*

3 Essen wöchentlich: 32,60 €*

4 Essen wöchentlich: 42,30 €*

5 Essen wöchentlich: 52,00 €*
*unabhängig von der Wochenanzahl im Monat

  • Einzug des Essensgeldes von einem deutschen Girokonto mittels SEPA – Basislastschriftmandat
  • Rückvergütung bei Abwesenheit von mehr als 2 Wochen ( zum Beispiel bei Krankheit, Praktikum, etc. )
  • kurzzeitige Ausfälle sind in der Kalkulation der Flatrate bereits berücksichtigt worden und können daher nicht ersetzt oder gutgeschrieben werden.

Anbieter
Quellenhof-Gastronomie-Service GmbH
Bellerburgweg 1, 37671 Höxter-Bruchhausen www.quellenhof-gastro.de

 

Flatrate Bedingungen

( Marie-Durand-Schule & Sieburg Schule Bad Karlshafen )

Abonnement-Bedingungen

  1. Das Mensa-Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von einem Schulhalbjahr ( 2. Schulhalbjahr 01.02.2018 – 31.07.2018 )
  2. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um das nächste Schulhalbjahr, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Halbjahresende schriftlich gekündigt wird (Eingang der Kündigung bis 31.12. bzw. 30.06. eines Schulhalbjahres, unter der Voraussetzung der Rückgabe der Mensakarte.)
  3. Das Abonnement endet automatisch mit dem Verlassen der Schule. Eine entsprechende Mitteilung seitens des Abonnenten ist 4 Wochen vor Ende des Schuljahres aber zwingend erforderlich, um Ihre Teilnahme beenden zu können. Bei vorzeitigem, außerplanmäßigem Verlassen der Schule ist dieses uns unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Einzug des monatlichen Zahlungsbetrages erfolgt zum 1. Bankarbeitstag des Monats. Der Betrag wird auch in den Ferien eingezogen (Flatrate – verringerter Monatsbetrag, da Aufteilung auf das gesamte Schulhalbjahr).
  5. Der Abonnent ist verpflichtet, der Firma Quellenhof-Gastronomie-Service GmbH sämtliche Änderungen z. B. Namen, Adresse oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
  6. Notwendige Änderungen des Vertrages seitens der Firma Quellenhof-Gastronomie-Service erfolgen schriftlich. Tritt die Änderung innerhalb der Vertragslaufzeit in Kraft, haben Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Vertragsänderung.
  7. Anfallende Bankgebühren im Fall einer Einzugsrückbelastung sind vom Abonnenten zu tragen. Bei nicht einzulösender Lastschrift kann der/die Schüler/in von der Essensverpflegung ausgeschlossen werden.
  8. Eine Minderung der Flatrate erfolgt ausschließlich auf Antrag für einen 2 Wochen übersteigenden Zeitraum, zum Beispiel bei Praktikum, längerer Krankheit oder Kur.
  9. Umbuchung und / oder Abweichung auf andere Tage ist nach vorheriger Absprache jederzeit möglich.
  10. Die Essensausgabe erfolgt gegen Legitimation durch die Mensakarte, soweit das Abonnement für den laufenden Monat bezahlt ist. Für die Mensakarte wird ein Pfandbetrag von 5 Euro erhoben, welcher bei Rückgabe erstattet wird.
  11. Die Firma Quellenhof-Gastronomie-Service GmbH behält sich das Recht vor, bei einer zu geringen Teilnehmerzahl (weniger als 10 Teilnehmer am Tag je Einrichtung) mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, die Abonnentenvereinbarung zu kündigen.
  12. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen
    Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.