Verpflichtende Gantagsangebote

Konzept  gilt ab 2013/14

1. Art und Umfang der Verpflichtung

Innerhalb der Jahrgangsstufen 5 – 8 muss jede(r) Schüler/in mindestens 4 Halbjahres-Kurse aus dem „Wahlbereich Ganztagsangebote“ belegt haben. Die Kurse können frei über die insgesamt 8 Schulhalbjahre verteilt werden. In den Jahrgängen 9 und 10 besteht diese Verpflichtung nicht mehr. Freiwillige Teilnahme an den Kursen ist möglich.

Eine Dauerbelegung des gleichen Kurses über mehrere Schuljahre ist möglich.

Wird bis zum Ende der Jahrgangsstufe 8 die verpflichtende Anzahl von 4 Kursen nicht erreicht, so dürfen die fehlenden Kurse in den Jahrgangsstufen 9 oder 10 nicht mehr „nachgeholt“ werden. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall die Schulleitung.

2. Anmeldeverfahren, Dokumentation, Leistungsbewertung

Durch die Einführung der Verpflichtung muss ein reibungsloses Anmeldeverfahren sichergestellt werden. Hierzu gehört, dass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen, sich unverbindlich ein Bild von einem Kurs machen zu können.

Im Gegensatz zu den vergangenen Schuljahren werden daher alle Kurse ab dem Schuljahr 13/14 direkt in der ersten Schulwoche beginnen. Es gilt die folgende Verfahrensweise:

  • In der 1. und 2. Woche nach den Sommerferien finden unverbindliche „Schnupper“-Termine statt.
  • Will der Schüler/die Schülerin fest teilnehmen, muss dem Kursleiter/der Kursleiterin in der dritten Woche das Anmeldeformular abgegeben werden. Der Kurs ist damit verpflichtend belegt.
  • Ein Kurswechsel ist danach nicht mehr möglich.
  • Für Kurse mit einem späteren Beginn gilt diese Regelung analog.

2.1 Anmeldung

Um sowohl den Kursleiter/innen, als auch den Klassenlehrer/innen und dem Sekretariat die Kursbelegung der Schüler/innen zu dokumentieren ist folgendes Verfahren vorzusehen:

  •  Kursleiter/innen erhalten Blankoanmeldeformulare
  • Schüler/in nimmt das Formular mit nach Hause
  • Eltern füllen das Formular aus und melden mit ihrer Unterschrift verbindlich an.
  • Schüler/in gibt das Formular spätestens in der 3.Schulwoche an den Kursleiter/die Kursleiterin zurück.
  • Am Ende der 3.Schulwoche gibt der Kursleiter/die Kursleiterin die gesammelten Formulare im Sekretariat ab.
  • Ganztagskoordinator bzw. Sekretariat erstellen die Kurslisten.
  • Die Klassenlehrer/innen erhalten vom Sekretariat die Formulare gesammelt für die Dokumentation (s. Pkt. 2.2) und nehmen diese in die Schülerakten.

2.2 Dokumentation

Um die Dokumentation der erfolgten Kursteilnahmen für die Klassenlehrer/innen übersichtlich zu vereinfachen, wird eine Excel-Tabelle ähnlich der Kurseinstufungsliste entwickelt. In diese tragen die Klassenlehrer/innen die Teilnehmer ein.

2.3 Leistungsbewertung und Teilnahmebestätigung

Neu eingeführt wird ein Kurszertifikat in ansprechender Gestaltung im Design des Schulprogramms und Schullogos auf dickerem Papier. Das Zertifikat wird von den Kursleitern/innen rechtzeitig vor dem Ende des Halbjahres und den Zeugniskonferenzen ausgefüllt. Es bestätigt die regelmäßige Teilnahme und enthält die Leistungsbewertung.

Die Kursleiter/-innen geben die Zertifikate bei den Klassenlehrer/Klassenlehrerin ab. Diese erfassen die Noten bzw. die Leistungs-/Teilnahmebestätigung in der Zeugnisliste.

Die Zertifikate erhalten die Schüler/innen bei der Zeugnisausgabe im Original.

3. Sicherstellung der Verpflichtung

Unentschuldigt versäumte Kurse gelten als unentschuldigte Fehlzeiten.

Um der Verpflichtung Nachdruck zu verschaffen, werden – abhängig von der besuchten Jahrgangsstufe – folgende Bemerkungen als Extrazeile in das Zeugnis aufgenommen:

 Für die Jahrgangsstufen 5 – 7:… hat an ___ verpflichtenden Ganztagskurse(n) teilgenommen. 

Für die Jahrgangsstufe 8:

… hat an ___ von 4 verpflichtenden Ganztagskursen teilgenommen. 

Diese Bemerkung wird in den Zeugnissen 9 und 10 fortgeführt und ist damit für künftige Ausbilder und Arbeitgeber ersichtlich.

4. Übergangsbestimmungen

Diejenigen Schülerinnen und Schüler die im Schuljahr 12/13 an unserer Schule gemeldet sind, gelten als Übergangsfälle. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt je nach momentan besuchter Jahrgangsstufe eine abgestufte Verpflichtung:

  • den jetzigen Jahrgang 7: 1 Kurs verpflichtend im Schuljahr 13/14
  • den jetzigen Jahrgang 6: 2 Kurse verpflichtend ab Schuljahr 13/14
  • den jetzigen Jahrgang 5: 3 Kurse verpflichtend ab Schuljahr 13/14

Für diese Jahrgänge gilt die Bemerkung für die Jahrgänge 5 – 7 auch im Jg.8. Gleiches gilt für künftige „Quereinsteiger“. Für diese muss die Verpflichtung individuell festgelegt werden.